FINVIA
Glossar
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Die Kapitalertragssteuer wird auf Erträge aus Kapitalanlagen wie Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne erhoben und betrifft sowohl Privatpersonen als auch Körperschaften wie Unternehmen. Als Quellensteuer wird sie in der Regel direkt von der Stelle, an welcher die Erträge anfallen, an das Finanzamt abgeführt, sodass Anleger nicht aktiv tätig werden müssen.
Sie ist zudem eine Abgeltungssteuer, die dementsprechend nicht in die steuerliche Veranlagung einfließen muss und einen einheitlichen Steuersatz von 25 % vorsieht. Hinzu kommen ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, womit der effektive Steuersatz oft bei rund 28 % landet. Der Sparer-Pauschbetrag gewährt eine steuerfreie Kapitalertragssumme von 801 € für Ledige bzw. 1602 € für Verheiratete, bis zu welcher keine Kapitalertragssteuer anfällt.