Rechtliches
Rechtliches
1) Grundsätze zur Nachhaltigkeit
In der FINVIA Gruppe haben wir uns folgende Grundsätze zur Nachhaltigkeit gegeben:
Als unabhängiges Multi-Family Office ist es die Mission der FINVIA FO ihre Kunden umfassend, objektiv und bedarfsgerecht in ihrer Strategischen Vermögensallokation (Strategic Asset Allocation; „SAA“) und dem Vermögensmanagement zu beraten. Dies gilt vor allem auch im Bereich der Nachhaltigkeit. Der Kunde bestimmt, in welcher Form und zu welchem Grad seine individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen bei seiner Vermögensanlage beachtet werden sollen. Wenn die FINVIA Capital dem Kunden Dienstleistungen in der Anlageberatung oder Finanzportfolioverwaltung („Vermögensverwaltung“) erbringt, berücksichtigt sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in Abstimmung mit dem Kunden neben Rendite, Liquidität und Sicherheit die gewünschten Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden.
2) Pflichtveröffentlichung zur Nachhaltigkeit
Gemäß Art. 3 und 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (DV (EU) 20219/2088; Offenlegungsverordnung; „OffenlegungsVO“) informiert die FINVIA Capital GmbH („FINVIA Capital“) unter Einbeziehung ihrer vertraglich gebundenen Vermittlerin FINVIA Family Office GmbH („FINVIA FO“) wie folgt:
Als Unternehmen möchten wir in der FINVIA Capital und in der FINVIA FO gemäß unserer Grundsätze zur Nachhaltigkeit einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung („Vermögensverwaltung“) und der Anlageberatung – nicht aber im Rahmen des sogenannten beratungsfreien Geschäfts bei Erbringung der Anlagevermittlung – erfragen wir deren Vorstellungen, Wünsche und Nachhaltigkeitspräferenzen und setzen diese mit externen Vermögensverwaltern so dann um.
Investitionsentscheidungen der FINVIA Capital im Rahmen der eigenen Vermögensverwaltung können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale- und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen oder eine schlechte Unternehmensführung können aber auch in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sogenannten Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben.
Wir haben in der FINVIA Capital grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Wertpapierinstitut gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen in der Vermögensverwaltung bzw. unserer Empfehlungen in der Anlageberatung zu berücksichtigen bzw. zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der in der Praxis anzutreffenden unterschiedlichsten Analyse- und Bewertungsmethoden von Nachhaltigkeitsfaktoren noch schlecht vergleichbar. Auch ist die Einführung der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen zurzeit unverhältnismäßig. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen in der Vermögensverwaltung und Empfehlungen in der Anlageberatung die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (wie Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen.
Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern. In unserer eigenen Unternehmensführung legen wir besonderen Wert auf gesellschaftliche Verantwortung. Nachhaltiges Denken und Handeln sind Kern unseres unternehmerischen Selbstverständnisses und zeigt sich nicht zuletzt auch in unserer internen Vergütungspolitik.
Wir weisen darauf hin, dass die FINVIA FO bei der Erbringung der Anlagevermittlung und der Anlageberatung ausschließlich im Namen, für Rechnung und unter der Haftung der FINVIA Capital tätig ist. Die FINVIA FO erbringt diese Dienstleistungen dabei als vertraglich gebundene Vermittlerin der FINVIA Capital gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes („WplG“).