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„Ich rate dringend von Home-Stories ab”

23.5.2022

Patricia Cronemeyer ist Juristin, und das durch und durch. Im Interview geht es schnell um Abwägungen, um Rechte und natürlich um Paragraphen. Cronemeyer brennt für ihren Beruf, für den sie oft unterwegs ist. Neben ihrem Büro in Hamburg, wo ihre Kanzlei Cronemeyer Haisch sitzt, unterhält sie auch ein Office in Hollywood – um die internationale Mandantschaft auch in Übersee direkt vor Ort betreuen zu können.

Frau Cronemeyer, was haben Sie sich zuletzt geleistet?

Das ist natürlich eine spannende Frage, aber die werde ich nicht beantworten. Sie kennen ja den Spruch: Über Geld spricht man nicht. Dazu rate ich auch meinen Mandanten.

Warum denn das?

Die Einkommensverhältnisse gehören zur Privatsphäre und wer diese schützen will, sollte darüber nicht reden. Ansonsten dürfen Informationen über einen selbst oder teilweise auch über die eigene Familie offenbart werden, die man in ihrer Tragweite vorab gar nicht abschätzen kann. Mein Rat daher immer: Wenn es um den Finanzbereich geht, sprechen Sie nicht über Ihre Verhältnisse. Das hat sonst womöglich Nachteile, die auch weit über rein presserechtliche Fragen hinausgehen.

Was können das für Nachteile sein?

Mandanten, die zu uns kommen, sind oft Vermögende aus großen Unternehmen oder Konzerne, aber auch Prominente. Sie haben ihr Geld selbst erwirtschaftet oder geerbt. Nicht selten haben diese Menschen zurecht Angst davor, dass eine Offenlegung ihrer Besitz- oder Einkommensverhältnisse dazu führt, dass Kriminelle auf sie aufmerksam werden. Das kann dann beispielsweise in eine Entführung gipfeln. Ein mir bekannter Spezialist betreut viele Vermögende genau zu diesen Fragen und schult Familien darin, wie sie mit bedrohlichen Situationen von Entführung bis Erpressung umgehen. All das können Konsequenzen sein, wenn offen über Vermögen von Personen berichtet wird.

Forbes hatte eine Mandantin von Ihnen mal in seiner jährlichen Liste der reichsten Menschen gezeigt, obwohl die das nicht wollte. Wie sind Sie damit umgegangen?

Wir sind sofort juristisch dagegen vorgegangen, weil wir es für nicht angebracht hielten, über die Mandantin zu berichten. Sie hatte das Geld lediglich geerbt, stand aber nicht in der Öffentlichkeit und hatte auch in der Firma, die zur Familie gehörte, keine wichtige Position inne. Es ist in solchen Fällen immer eine Frage des Abwägens, anders als im Verkehrsrecht, wo eine rote Ampel zu überfahren ein klarer Verstoß ist. Ganz so einfach ist es im Presserecht nicht.

Was raten Sie Mandanten, um möglichst viel ihrer Privatsphäre und der ihrer Familie zu schützen?

Zunächst wissen viele Mandanten nicht: Es gibt ein Recht auf Privatsphäre auch außerhalb der eigenen vier Wände. Wenn sie zum Abendessen gehen, ins Kino oder zum Markt, dann haben sie ein Recht darauf, dass alleine zu tun, ohne dass ein Fotograf die ganze Zeit Fotos macht. Dagegen kann man fast immer vorgehen.

Sie sagen schon: fast. Wann geht es nicht?

Wenn beispielsweise Mandanten in ihrem Beruf unterwegs sind, dürfen sie meistens abgelichtet werden. Es gibt zudem ein kurioses Urteil zu Heide Simonis, der ehemaligen Ministerpräsidentin. Sie wurde am Tag nach ihrem Rücktritt beim Schuhkauf fotografiert. Eigentlich war das ein privates Unterfangen. Das Gericht aber hat geurteilt, dass es ein überragendes öffentliches Interesse darangegeben hat, was eine Ministerpräsidentin am Tag nach ihrem Rücktritt getan hat. Ich halte dieses Urteil nach wie vor für falsch, aber Medienrecht ist eben immer eine Abwägungssache. Auch deswegen rate ich Mandanten immer: Gebt nicht zu viele Einblicke. Sobald man sich selbst öffnet und Einblicke gibt, öffnet das Tür und Tor.

Was können solche Einblicke sein?

Ich rate zum Beispiel dringend von Home-Stories ab. Wenn ich einmal die Tür für mein Haus aufmache, dann beginnt dort in gewisse Weise ein Ausverkauf des Privatlebens. Das sehen Richter nicht gerne und es bringt einem sehr schlechte Chancen ein, vor Gericht zu gewinnen. Ähnlich ist es mit Hochzeiten. Wer seine wunderschöne Traumhochzeit vermarktet, muss auch in Kauf nehmen, dass die Medien eine eventuelle Scheidung ausleuchten und vielleicht sogar auch ausschlachten.

Ist es in Zeiten von Social Media schwieriger geworden, die Privatsphäre von Mandanten zu schützen?

Ich würde sagen teilweise, weil die sozialen Medien ein gefährlicher Bereich sind. Ich habe zuletzt einen Fall vertreten, bei dem die Freundin eines bekannten Sportlers Urlaubsfotos gepostet hat. Wenn der sich nun nicht aktiv dagegen wehrt, darf beispielsweise die Bild-Zeitung künftig auch Bilder aus dem Urlaub veröffentlichen. So die Entscheidungsfindung mancher Gerichte. Auch Hinweise dazu, wo sich der Prominente aufhält, werden gegebenenfalls zulässig, was niemand wollen kann. Deshalb sollte man solche Bilder am besten nicht posten, oder aber dann nicht auch noch liken, sondern sich um eine Distanzierung bemühen. Nicht selten sind Entscheidungen dazu sehr spitzfindig, da kommt es auf Nuancen an.

Generell ist das Presserecht anders als viele andere Rechtsbereiche. Wie sind Sie dazu gekommen?

Das ist Zufall gewesen. Ich habe in meinem Referendariat eine Station beim OLG-Senat für Presserecht in Hamburg gemacht. Damals wurde dort darüber verhandelt, ob der Autovermieter Sixt mit dem Gesicht von Oskar Lafontaine werben darf. Das fand ich äußerst spannend und bin dabeigeblieben. Anschließend war ich bei Professor Matthias Prinz und habe mich schließlich selbstständig gemacht. Das bin ich nun seit dreizehn Jahren und es war für mich genau die richtige Entscheidung.

Was war Ihr größter Erfolg?

Für mich ist jeder Fall spannend und wichtig, da könnte ich keinen herausnehmen. In meinem Metier geht es oft um schnelle Entscheidungen durch beispielsweise eine einstweilige Verfügung. Da freue ich mich über jede Verfügung, die wir erwirken können. Denn sie schützt unsere Mandanten. Und das macht mich glücklich.

Sie hätten sich nach dem Studium auch für die Vertretung von Medien statt Persönlichkeiten entscheiden können. Warum ist es anders gekommen?

Ich wollte nie Medien vertreten, sondern immer Menschen. Oftmals sind die, ob prominent oder nicht, in einer Notsituation, weil über sie etwas in der Welt steht, was sie für Unrecht halten. Diese Menschen wollte ich immer vertreten.

Sie haben auch ein Büro in den USA. Was bringt das?

Die persönliche und räumliche Nähe zu meinen Mandanten ist für mich wichtige Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Es geht zum Beispiel am besten vor Ort, mit einer internationalen Showgröße ihre Auftritte in Deutschland zu besprechen und dabei die rechtlichen Bedürfnisse herauszustellen.

Vertreten Sie alle Menschen?

Ich helfe Menschen, zu ihrem guten Recht zu kommen. Ausnahmen gelten, wenn diese in ihrem Denken und Tun gegen meinen oder unseren gesellschaftlichen Wertekanon verstoßen. Das können zum Beispiel Kriminelle sein, aber auch Vertreter extremer politischer Lager.

Wenn Sie eine Verfügung erstreiten, sind Zeitungen oder Magazine oft schon gedruckt. Lohnt sich das überhaupt?

Auf jeden Fall. Das ist in Zeiten des Internets noch wichtiger geworden. Denn wo früher eine Zeitung gedruckt wurde, versandete die Nachricht im besten Fall. Das Internet vergisst nichts und auch nach Jahren können künftige Geschäftspartner per Suchmaschine auf rufschädigende Beiträge stoßen. Deshalb ist eine Verfügung gegen eine rechtswidrige Berichterstattung umso wichtiger.

Vielen Dank für das Gespräch.

Zur Person: Patricia Cronemeyer kommt aus München und ist nach Stationen im Europäischen Parlament, bei der SGS-Gruppe und in der Kanzlei von Prof. Matthias Prinz seit 2009 als Rechtsanwältin selbstständig. Im April 2022 gründete sie zusammen mit Verena Haisch die auf Medien-, Presse- und Entertainment-Recht spezialisierte Kanzlei Cronemeyer Haisch.

„Ich rate dringend von Home-Stories ab”

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„Ich rate dringend von Home-Stories ab”

23.5.2022

Nils Wischmeyer

Patricia Cronemeyer ist eine der renommiertesten Anwältinnen für Presse- und Medienrecht in Deutschland und vertritt oft Prominente und Unternehmer. Im Interview erzählt sie von ihrer Leidenschaft fürs Persönlichkeitsrecht, den Schutz von Privatsphäre für Vermögende und warum sie nicht gern über Geld redet.

Patricia Cronemeyer ist Juristin, und das durch und durch. Im Interview geht es schnell um Abwägungen, um Rechte und natürlich um Paragraphen. Cronemeyer brennt für ihren Beruf, für den sie oft unterwegs ist. Neben ihrem Büro in Hamburg, wo ihre Kanzlei Cronemeyer Haisch sitzt, unterhält sie auch ein Office in Hollywood – um die internationale Mandantschaft auch in Übersee direkt vor Ort betreuen zu können.

Frau Cronemeyer, was haben Sie sich zuletzt geleistet?

Das ist natürlich eine spannende Frage, aber die werde ich nicht beantworten. Sie kennen ja den Spruch: Über Geld spricht man nicht. Dazu rate ich auch meinen Mandanten.

Warum denn das?

Die Einkommensverhältnisse gehören zur Privatsphäre und wer diese schützen will, sollte darüber nicht reden. Ansonsten dürfen Informationen über einen selbst oder teilweise auch über die eigene Familie offenbart werden, die man in ihrer Tragweite vorab gar nicht abschätzen kann. Mein Rat daher immer: Wenn es um den Finanzbereich geht, sprechen Sie nicht über Ihre Verhältnisse. Das hat sonst womöglich Nachteile, die auch weit über rein presserechtliche Fragen hinausgehen.

Was können das für Nachteile sein?

Mandanten, die zu uns kommen, sind oft Vermögende aus großen Unternehmen oder Konzerne, aber auch Prominente. Sie haben ihr Geld selbst erwirtschaftet oder geerbt. Nicht selten haben diese Menschen zurecht Angst davor, dass eine Offenlegung ihrer Besitz- oder Einkommensverhältnisse dazu führt, dass Kriminelle auf sie aufmerksam werden. Das kann dann beispielsweise in eine Entführung gipfeln. Ein mir bekannter Spezialist betreut viele Vermögende genau zu diesen Fragen und schult Familien darin, wie sie mit bedrohlichen Situationen von Entführung bis Erpressung umgehen. All das können Konsequenzen sein, wenn offen über Vermögen von Personen berichtet wird.

Forbes hatte eine Mandantin von Ihnen mal in seiner jährlichen Liste der reichsten Menschen gezeigt, obwohl die das nicht wollte. Wie sind Sie damit umgegangen?

Wir sind sofort juristisch dagegen vorgegangen, weil wir es für nicht angebracht hielten, über die Mandantin zu berichten. Sie hatte das Geld lediglich geerbt, stand aber nicht in der Öffentlichkeit und hatte auch in der Firma, die zur Familie gehörte, keine wichtige Position inne. Es ist in solchen Fällen immer eine Frage des Abwägens, anders als im Verkehrsrecht, wo eine rote Ampel zu überfahren ein klarer Verstoß ist. Ganz so einfach ist es im Presserecht nicht.

Was raten Sie Mandanten, um möglichst viel ihrer Privatsphäre und der ihrer Familie zu schützen?

Zunächst wissen viele Mandanten nicht: Es gibt ein Recht auf Privatsphäre auch außerhalb der eigenen vier Wände. Wenn sie zum Abendessen gehen, ins Kino oder zum Markt, dann haben sie ein Recht darauf, dass alleine zu tun, ohne dass ein Fotograf die ganze Zeit Fotos macht. Dagegen kann man fast immer vorgehen.

Sie sagen schon: fast. Wann geht es nicht?

Wenn beispielsweise Mandanten in ihrem Beruf unterwegs sind, dürfen sie meistens abgelichtet werden. Es gibt zudem ein kurioses Urteil zu Heide Simonis, der ehemaligen Ministerpräsidentin. Sie wurde am Tag nach ihrem Rücktritt beim Schuhkauf fotografiert. Eigentlich war das ein privates Unterfangen. Das Gericht aber hat geurteilt, dass es ein überragendes öffentliches Interesse darangegeben hat, was eine Ministerpräsidentin am Tag nach ihrem Rücktritt getan hat. Ich halte dieses Urteil nach wie vor für falsch, aber Medienrecht ist eben immer eine Abwägungssache. Auch deswegen rate ich Mandanten immer: Gebt nicht zu viele Einblicke. Sobald man sich selbst öffnet und Einblicke gibt, öffnet das Tür und Tor.

Was können solche Einblicke sein?

Ich rate zum Beispiel dringend von Home-Stories ab. Wenn ich einmal die Tür für mein Haus aufmache, dann beginnt dort in gewisse Weise ein Ausverkauf des Privatlebens. Das sehen Richter nicht gerne und es bringt einem sehr schlechte Chancen ein, vor Gericht zu gewinnen. Ähnlich ist es mit Hochzeiten. Wer seine wunderschöne Traumhochzeit vermarktet, muss auch in Kauf nehmen, dass die Medien eine eventuelle Scheidung ausleuchten und vielleicht sogar auch ausschlachten.

Ist es in Zeiten von Social Media schwieriger geworden, die Privatsphäre von Mandanten zu schützen?

Ich würde sagen teilweise, weil die sozialen Medien ein gefährlicher Bereich sind. Ich habe zuletzt einen Fall vertreten, bei dem die Freundin eines bekannten Sportlers Urlaubsfotos gepostet hat. Wenn der sich nun nicht aktiv dagegen wehrt, darf beispielsweise die Bild-Zeitung künftig auch Bilder aus dem Urlaub veröffentlichen. So die Entscheidungsfindung mancher Gerichte. Auch Hinweise dazu, wo sich der Prominente aufhält, werden gegebenenfalls zulässig, was niemand wollen kann. Deshalb sollte man solche Bilder am besten nicht posten, oder aber dann nicht auch noch liken, sondern sich um eine Distanzierung bemühen. Nicht selten sind Entscheidungen dazu sehr spitzfindig, da kommt es auf Nuancen an.

Generell ist das Presserecht anders als viele andere Rechtsbereiche. Wie sind Sie dazu gekommen?

Das ist Zufall gewesen. Ich habe in meinem Referendariat eine Station beim OLG-Senat für Presserecht in Hamburg gemacht. Damals wurde dort darüber verhandelt, ob der Autovermieter Sixt mit dem Gesicht von Oskar Lafontaine werben darf. Das fand ich äußerst spannend und bin dabeigeblieben. Anschließend war ich bei Professor Matthias Prinz und habe mich schließlich selbstständig gemacht. Das bin ich nun seit dreizehn Jahren und es war für mich genau die richtige Entscheidung.

Was war Ihr größter Erfolg?

Für mich ist jeder Fall spannend und wichtig, da könnte ich keinen herausnehmen. In meinem Metier geht es oft um schnelle Entscheidungen durch beispielsweise eine einstweilige Verfügung. Da freue ich mich über jede Verfügung, die wir erwirken können. Denn sie schützt unsere Mandanten. Und das macht mich glücklich.

Sie hätten sich nach dem Studium auch für die Vertretung von Medien statt Persönlichkeiten entscheiden können. Warum ist es anders gekommen?

Ich wollte nie Medien vertreten, sondern immer Menschen. Oftmals sind die, ob prominent oder nicht, in einer Notsituation, weil über sie etwas in der Welt steht, was sie für Unrecht halten. Diese Menschen wollte ich immer vertreten.

Sie haben auch ein Büro in den USA. Was bringt das?

Die persönliche und räumliche Nähe zu meinen Mandanten ist für mich wichtige Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Es geht zum Beispiel am besten vor Ort, mit einer internationalen Showgröße ihre Auftritte in Deutschland zu besprechen und dabei die rechtlichen Bedürfnisse herauszustellen.

Vertreten Sie alle Menschen?

Ich helfe Menschen, zu ihrem guten Recht zu kommen. Ausnahmen gelten, wenn diese in ihrem Denken und Tun gegen meinen oder unseren gesellschaftlichen Wertekanon verstoßen. Das können zum Beispiel Kriminelle sein, aber auch Vertreter extremer politischer Lager.

Wenn Sie eine Verfügung erstreiten, sind Zeitungen oder Magazine oft schon gedruckt. Lohnt sich das überhaupt?

Auf jeden Fall. Das ist in Zeiten des Internets noch wichtiger geworden. Denn wo früher eine Zeitung gedruckt wurde, versandete die Nachricht im besten Fall. Das Internet vergisst nichts und auch nach Jahren können künftige Geschäftspartner per Suchmaschine auf rufschädigende Beiträge stoßen. Deshalb ist eine Verfügung gegen eine rechtswidrige Berichterstattung umso wichtiger.

Vielen Dank für das Gespräch.

Zur Person: Patricia Cronemeyer kommt aus München und ist nach Stationen im Europäischen Parlament, bei der SGS-Gruppe und in der Kanzlei von Prof. Matthias Prinz seit 2009 als Rechtsanwältin selbstständig. Im April 2022 gründete sie zusammen mit Verena Haisch die auf Medien-, Presse- und Entertainment-Recht spezialisierte Kanzlei Cronemeyer Haisch.

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Über den Autor

Nils Wischmeyer

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Nils Wischmeyer schreibt über Finanzmärkte, Geldanlage, Banken, Bankenregulierung und Wirtschaftskriminalität.

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